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Leistungen.

Krebsvorsorgeuntersuchung

Änderung der Früherkennungsrichtlinien

Mit Beschluss des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen vom 21.6.02 sind die Krebsfrüherkennungs-Richtlinien zum 1.10.02 geändert worden. Die Neukonzeption war erforderlich, um die Früherkennung „Darmkrebs“ durch die Früherkennungsdarmspiegelung einbinden zu können.

Klinische Untersuchung:
Vom Beginn des 20. Lebensjahres an:
• gezielte Befragung
• Spiegeleinstellung des Muttermundes
• Entnahme von Untersuchungsmaterial von der Oberfläche des Muttermundes und aus dem Gebärmutterhalskanal
• Fixierung des Untersuchungsmaterials für die zytologische Untersuchung
• Gynäkologische Tastuntersuchung

Zusätzlich vom Beginn des 30. Lebensjahres an:
• Abtasten der Brustdrüsen und der Lymphknoten in der Achsel einschließlich Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung

Zusätzlich vom Beginn des 50. Lebensjahres an:
• Tastuntersuchung des Enddarms

Frauen haben vom 50. Lebensjahr bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres Anspruch auf die jährliche Durchführung eines Schnelltestes auf Blut im Stuhl. Die Durchführung eines Schnelltests ist nicht mehr an die Vorsorgeuntersuchung gekoppelt. Um auch die unter 50-jährigen an einer verbesserten Darmkrebsfrüherkennung teilnehmen zu lassen, haben wir für Sie ein Infoblatt zu einer aktuellen Alternative als ärztliche Wahlleistung zusammengestellt.

Ab dem 56. Lebensjahr haben Frauen Anspruch auf insgesamt 2 Darmspiegelungen zur Früherkennung des Darmkrebses.
• auf die erste Darmspiegelung ab dem 56. Lebensjahr und
• auf die zweite frühestens 10 Jahre nach Durchführung der ersten.

Wer die Darmspiegelung nicht in Anspruch nehmen kann oder möchte, kann den Stuhltest ab dem 56. Lebensjahr in zweijährigem Untersuchungsintervall weiterführen. Zur Durchführung der Darmspiegelung sind Fachärzte für Innere Medizin, Gastroenterologen und Chirurgen berechtigt.

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